Liebe Besucher und Besucherinnen,
herzlich Willkommen auf der Internet-Seite
vom Orts-Amt in Burglesum!
Unsere Adresse:
Orts-Amt Burglesum
Oberreihe 2
28717 Bremen
Unsere Besuchs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag:
von 9:00 Uhr
bis 15:00 Uhr.
Freitag:
von 9:00 Uhr
bis 13:00 Uhr.
Sie können auch einen Termin bekommen.
Rufen Sie uns dafür bitte an.
Sie können auch anrufen oder schreiben.
Telefon: 0421 36 17 110
Fax: 0421 36 17 161
E-Mail: office@oaburglesum.bremen.de
Möchten Sie mit dem Bus kommen?
Sie können mit verschiedenen Bus-Linien fahren.
Linie 94 oder 95:
Sie steigen aus an der Halte-Stelle: Lesum Kirche.
Linie 90 oder 91 oder 92:
Sie steigen aus an der Halte-Stelle: Bahnhof Lesum
Wo ist Burglesum?
Burglesum ist ein Stadt-Teil von Bremen.
Er ist im Norden von Bremen.
Burglesum hat 5 Orts-Teile:
• Burgdamm
• Burg-Grambke
• Lesum
• St. Magnus
Das spricht man: Sankt Magnus
• Werderland
Infos über den Stadt-Teil Burglesum.
Zum Beispiel:
• welche Kinder-Gärten und Schulen es gibt,
• was Sie in der Freizeit machen können,
• in welchen Gruppen Sie mitmachen können,
• Fotos aus Burglesum,
damit Sie sehen, was es bei uns gibt.
Infos über die Politik in Burglesum und Bremen.
Wir möchten, dass die Bewohner von Burglesum wissen,
was die Politiker in Burglesum entscheiden.
Und was die Politiker von Bremen in Burglesum machen wollen.
Möchten Sie uns etwas sagen?
Wir freuen uns, wenn Sie uns sagen:
• was Ihnen gefällt,
• was wir noch besser machen können,
• was Sie sich wünschen,
• wenn Sie ein Idee haben für unseren Stadt-Teil
• oder wenn Sie noch eine Idee haben für diese Internet-Seite.
Dann rufen Sie uns bitte an.
Oder kommen Sie zu uns ins Orts-Amt.
Oder schreiben Sie eine E-mail.
Unsere E-mail-Adresse finden Sie auf dieser Seite oben.
Oder klicken Sie auf Kontakt.
Das Orts-Amt ist für die Menschen in Burglesum.
Im Orts-Amt gibt es Büros.
Dort können Sie viele Infos bekommen.
Denn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kennen sich sehr gut in Burglesum aus.
Die Büros arbeiten auch noch für
• den Beirat Burglesum
• und den Stadt-Teil-Manager oder die Stadt-Teil-Managerin.
Das spricht man: Stadt-Teil-Mä-nä-tscher.
Es gibt auch einen Leiter oder eine Leiterin von dem Stadt-Teil.
Unser jetziger Stadt-Teil-Leiter heißt Florian Boehlke
Was macht der Leiter oder die Leiterin vom Stadt-Teil?
Er oder sie soll herausfinden,
was die Menschen in Burglesum brauchen.
Und was sie sich wünschen.
Er oder sie soll mit den Menschen in Burglesum zusammen arbeiten.
Er oder sie muss sich gut auskennen:
in der Politik von Bremen
und mit den Ämtern in Bremen.
Die anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Orts-Amt helfen dabei.
Er oder sie ist auch die Leitung vom Orts-Amt.
Der Beirat ist eine Gruppe.
Diese Gruppe hat 17 Mitglieder.
Die Bewohner von Burglesum wählen diese Mitglieder.
Was macht der Beirat?
Der Beirat kümmert sich um alles,
was in Burglesum für alle wichtig ist.
Zum Beispiel:
Es soll eine neue Straße gebaut werden.
Sie können dem Beirat sagen:
• was Sie sich in Burglesum wünschen,
• wenn Sie eine Idee haben,
wie etwas in Burglesum besser werden kann,
• wenn Sie sich beschweren wollen.
Die Treffen vom Beirat
Der Beirat macht jeden Monat ein Treffen.
Das sind die Beirats-Sitzungen.
Die 17 Mitglieder vom Beirat kommen zu diesen Sitzungen.
Sie können da auch hingehen, wenn Sie möchten.
Denn jede Person darf etwas sagen
zu den Dingen, die dort besprochen werden.
Und jeder darf einen Vorschlag machen,
über was gesprochen werden soll.
Wir freuen uns, wenn Sie kommen.
Der Beirat muss dann entscheiden:
Was will der Beirat den Politikern in Bremen sagen?
Dafür machen die Mitglieder dann eine Abstimmung.
Das Orts-Amt sagt dann den Politikern und den Ämtern in Bremen,
was sie in Burglesum machen sollen.
Das Orts-Amt gibt die Infos auch
an die Bewohner von Burglesum weiter.
Vielleicht gibt es in Burglesum Probleme:
mit einer Einrichtung, einer Gruppe oder einer Person.
Das Orts-Amt und der Beirat spricht dann mit ihnen.
Manche Mitglieder vom Beirat Burglesum gehen auch zu anderen Treffen.
Das eine Treffen heißt: Regional-Ausschuss Bremen-Nord.
Da treffen sich nur die Beiräte aus Bremen-Nord.
Das andere Treffen heißt: Beiräte-Konferenz.
Da treffen sich die Beiräte aus allen Stadt-Teilen von Bremen.
Wann sind die Treffen und wo?
Die Treffen vom Beirat sind im: Sitzungsraum des Ortsamtes.
Die Adresse ist:
Oberreihe 2
28717 Bremen
Die Treffen von den anderen Gruppen sind in verschiedenen Räumen.
Wenn Sie auf dieser Seite auf Sitzungskalender klicken,
Dann lesen Sie dort:
• Wann die Treffen sind
• und wo die Treffen sind.
Der Beirat gibt Geld für Einrichtungen
Jeder Stadt-Teil bekommt vom Land Bremen Geld.
Dieses Geld dürfen die Stadt-Teile nur für etwas ausgeben,
das für viele Menschen gut ist.
Zum Beispiel für einen Verein oder einen Kinder-Garten.
Der Beirat darf entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird.
Das Land Bremen rechnet genau aus,
wie viel Geld ein Stadt-Teil bekommen darf.
Zum Beispiel bekommt ein großer Stadt-Teil mehr als ein kleiner.
Die Einrichtungen müssen einen Antrag beim Beirat stellen,
wenn sie Geld brauchen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einrichtungen
Zum Beispiel: Friedehorst
Vereine
Zum Beispiel: der Schul-Verein von der Grund-Schule Lesum
Wie können Sie einen Antrag stellen?
Sie bekommen von uns einen Zettel für den Antrag.
Wir schicken Ihnen den Zettel,
wenn Sie eine E-Mail oder einen Brief schreiben.
Oder sie können ihn im Orts-Amt abholen.
Hier können Sie den Zettel selbst ausdrucken:
Vordruck für den Antrag (pdf, 28.9 KB)
Die Infos auf unserer Internet-Seite sind leider nicht alle in Leichter Sprache.
Wir hoffen, dass Sie hier finden, was sie suchen.
Wenn nicht rufen Sie uns bitte an.
Oder kommen Sie zu uns ins Orts-Amt.
in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
• blinde Menschen.
• gehörlose Menschen.
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
• wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
• wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
• Ämter und Behörden
• einige Firmen für Wohnungsbau
• Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
• einige Museen, Bibliotheken und Theater
• einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
• auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
• in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
• Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
• Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
• Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
• In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
• mit einer E-Mail
• mit einem Anruf
• mit einem Kontakt-Formular
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
• Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
• Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
• Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
• nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
• nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.