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Bebauungspläne und Satzungen

Laufende Verfahren

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Bebauungsplänen, die sich derzeit im Beteiligungsverfahren befinden und noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.

Allgemeine Informationen

Was soll erhalten bleiben?
Die städtebauliche Eigenart der beiden Wohnquartiere zeichnet sich durch eine Reihe von verschiedenen Elementen aus. Die Raumbildung ergibt aus dem Straßenverlauf und der Größe sowie der Stellung der Gebäude zu den Straßen oder Wohnwegen. Durch die architektonische Homogenität der jeweils baugleichen Einzel- und Doppelhäuser bzw. Reihenhäuser kann die einzelne Hausgruppe immer wieder in Bezug zur Gesamtanlage gesetzt werden. Daher sollen zum Beispiel auch die wichtigsten architektonischen Merkmale der Wohngebäude als zu erhaltende Elemente verbindlich in das 14. Ortsgesetz aufgenommen werden. Markante architektonische Merkmale sind beispielsweise die Dachformen, Gauben, Farben der Fassaden, Fenster und Dächer, Fassadenmaterialien und Hausbreiten.

Was ist eine Erhaltungssatzung?
Die besondere städtebauliche Charakteristik der Wohnquartiere „Waldwinkel“ und „Birkenhof/ Am Mammutbaum“ soll durch die Regelungen eines Ortsgesetzes über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart erhalten werden. Zukünftige Veränderungen der Wohnhäuser müssen den Erhaltungszielen angepasst und gesondert genehmigt werden.

Wie passen Erhaltung und Modernisierung zusammen?
Die Vorschriften zur Erhaltung sollen mit den modernen Anforderungen an die Wohngebäude wie beispielsweise Wohnraumerweiterungen und energetische Sanierungsvorhaben abgestimmt werden. Die gemeinnützige Bremer Klimaschutzagentur energiekonsens berät hierzu auf der Einwohnerversammlung anhand von praktischen Beispielen für vergleichbare Wohngebäude. Darüber hinaus wird eine weitere Begleitung der Quartiere durch Vor-Ort Beratungen u. a. in Form von Gebäude-Checks und Modernisierungsplanungen empfohlen.

Einwohner:innenversammlung vom 05.05.2022

Einladungsflyer zur Einwohner:innenversammlung (pdf, 2.5 MB)
Präsentation des Bauamtes Bremen-Nord (pdf, 20.3 MB)
Vermerk zur Einwohner:innenversammlung vom 05.05.2022 (pdf, 220.3 KB)

Nächste Schritte

Nach der Beiratsbefassung am 30.08.2022 ist für den 12.10.2022 um 17:00 Uhr ein Ortstermin mit interessierten Anwohner:innen im Quartier geplant.

Die Stadtgemeinde Bremen plant für den Bereich zwischen Bremer Heerstr. 10a – 22 und den Lesumwiesen in Bremen-Burg Wohnnutzungen zuzulassen.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf derzeit untergenutzten Flächen inclusive der Fläche eines Teiches, der verfüllt und als Tiefgarage genutzt werden soll. Der Bereich an der Heerstr. soll u.a. für Dienstleistungen genutzt werden.

Der Planbereich liegt in direkter Nähe zum wertvollen Naturraum der Lesumwiesen, die orts- und landschaftsbildprägend sind. Besondere Berücksichtigung ist daher der Gestaltung des zukünftigen Ortsrandes zu den Lesumwiesen zu geben.

Frühzeitige Information des Beirates am 29.06.2021

Der Beirat Burglesum wurde in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2021 über den Entwurf und das Vorhaben informiert. Eine offizielle Stellungnahme des Beirates erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Trägerbeteiligung. Hierzu findet eine nochmalige Beratung in einer öffentlichen Beiratssitzung statt.

Einwohnerversammlung vom 08.07.2021

Nachfolgende Präsentation ist in der Versammlung vorgestellt worden:
BP1279 Präsentation Einwohnerversammlung (pdf, 6.9 MB)

Protokoll der Einwohnerversammlung (pdf, 117.7 KB)

Abgeschlossene Verfahren

Hier finden Sie Informationen zu bereits abgeschlossenen Bauleitplanverfahren.

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bebauungsplan 1270

Es ist beabsichtigt, für ein Gebiet in Bremen-Burglesum Südwestlich der Friedensheimer Straße
einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Ortsamt lädt im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB zu einer
Einwohnerversammlung am Mittwoch, den 17. Oktober 2018, 18:30 Uhr,

im Sitzungsraum des Ortsamtes Burglesum (Untergeschoss), Oberreihe 2,
28717 Bremen ein.

In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Dabei wird jedermann Gelegenheit zur Anhörung gegeben.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 08.02.-22.03.2021

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1270 (Bearbeitungsstand: 08.12.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 8. Februar 2021 bis 22. März 2021 über das Internet unter https://www.bauleitplan.bremen.de/ online abgerufen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung im Ortsamt Burglesum (Telefon 361-7110, E-Mail: office@oaburglesum.bremen.de) und im Bauamt Bremen-Nord (Telefon 361-18666, E-Mail: bauleitplanung@bbn.bremen.de) in dem genannten Zeitraum einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de abgegebenen werden es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die Vorhabenträgerin, das Jugendgemeinschaftswerk e.V., errichtete im Jahr 2011/2012 nach Aufgabe und Privatisierung des denkmalgeschützten Haus Richardson zwei Neubauten und betreibt dort ein Wohnheim sowie eine Tagesstätte für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Sie beabsichtigt nun auf dem ihr zur Verfügung stehenden Grundstück südlich Chaukenhügel Nr. 13 eine weitere Tagesstätte für ca. 25 – 30 Nutzer*innen zu errichten.

Zu den Einrichtungen des Jugendgemeinschaftswerkes gehört auch der mehrheitlich in ihrem Eigentum befindliche Park Richardson. Das Plangebiet wird durch diese historische Parkanlage mit wertvollem Baumbestand geprägt, die bei der Neubeplanung des Gebietes berücksichtigt werden muss. Im Verfahren wird auch die verkehrliche Anbindung des Neubaus als auch die in Varianten vorgeprüfte Lage der Stellplätze diskutiert.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf

Konzeptpapier (pdf, 244.6 KB)
Geltungsbereich (pdf, 129.8 KB)
Lageplan VARIANTE 1 (pdf, 1 MB)
Lageplan VARIANTE 2 (pdf, 1 MB)

In der Zeit vom 07.10.2020 bis zum 21.10.2020 können Sie sich online hier und beim Bauamt Bremen-Nord (www.bbn.bremen.de) oder telefonisch (Tel. 0421-361 18666) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre Auswirkungen informieren und haben auf diesem Wege ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. Sie können Ihre Stellungnahme gerne elektronisch an bauleitplanung@bbn.bremen.de senden.

Einwohnerversammlung vom 06.10.2020

Präsentation zum Bebauungsplanentwurf (pdf, 7.2 MB)
Protokoll der Einwohnerversammlung (pdf, 36.1 KB)

Beschluss des Beirates als Träger öffentlicher Belange vom 03.11.2020

Beschlüsse des Beirates vom 03.11.2020 (pdf, 123.6 KB)

Es ist beabsichtigt, für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen An Rauchs Gut, Auf dem Hohen Ufer und östlich Finkenschlag den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 107 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) zur Errichtung von 41 Einfamilienhäusern aufzustellen.

Einwohnerversammlung gemäß § 3 (1) BauGB vom 8. Mai 2018

Es ist beabsichtigt, für ein Gebiet
in Bremen-Burglesum zwischen An der Kleinen Geest, Vor den Ahnewelgen, Landschaftsschutzgebiet und dem Siedlungsrand der Bebauung an der Grambker Heerstraße
zur Entwicklung von bebauten Bereichen im Außenbereich eine Entwicklungssatzung aufzustellen.

Einwohnerversammlung gemäß § 3 (1) BauGB am 10. November 2016
Protokoll vom 10.11.2016 (pdf, 12.9 KB)]

Beteiligung der Öffentlichkeit
an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Bebauungsplan 2477

für ein Gebiet in Bremen-Häfen
zwischen Hans-Glas-Straße, Wilhelm-Maybach-Straße, Betriebsanlagen der Firma ArcelorMittal und dem Werksgelände der Firma ArcelorMittal (Bremer Industrie-Park)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, für die Neustrukturierung von gewerblichen Bauflächen im Bremer Industriepark den Bebauungsplan 2477 aufzustellen. Das Ortsamt Burglesum lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Donnerstag, 4. Februar 2016, 18:30 Uhr,
Im Schulzentrum des Sekundarbereichs II an der Alwin-Lonke-Straße, Raum 1219, Alwin-Lonke-Straße 71, 28719 Bremen

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein. In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dar-gelegt. Dabei wird allen interessierten Bürge-rinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bremen, 14. Januar 2016
Ortsamt Burglesum
- Der Ortsamtsleiter -

Protokoll der Einwohnerversammlung vom 04.02.2016 (pdf, 20.6 KB)

Es ist beabsichtigt
für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen
- südlich Altenheim Blumenkamp
- Raschenkampsweg
- Auf dem Hohen Ufer
- Billungstraße
den Bebauungsplan Nr. 1274 aufzustellen.

Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 16.04.2013

Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 30.01.2014

Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen

  • südlich der Hindenburgstraße
  • westlich der öffentlichen Parkanlage Ihletal
  • nördlich der Bahnlinie Bremen-Burg / Bremen-Vegesack

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf

Es ist beabsichtigt, in Bremen-Burglesum den Bebauungsplan 1278 aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein Gebiet südlich der Hindenburgstraße, westlich der öffentlichen Parkanlage Ihletal und nördlich der Eisenbahn. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden auf den rückwärtigen Grundstücksflächen geschaffen werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben Sie die Möglichkeit sich hier online oder telefonisch (Tel. 0421-361 18666) in der Zeit vom 15.08.2020 bis 02.09.2020 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Ihre Auswirkungen informieren. Sie haben auf diesem Wege ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. Sie können Ihre Stellungnahme gerne elektronisch an bauleitplanung@bbn.bremen.de senden.

Bebauungsplanvorentwurf (pdf, 752.6 KB)
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1278 (Vorentwurf) (pdf, 1.4 MB)

Entwicklung und Zustand

Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 9.370 m² und befindet sich innerhalb des Siedlungsbereiches von Bremen-Burglesum im Ortsteil Lesum. Es handelt sich den Bereich Hindenburgstraße 2, 4 und 6 (Flurstücke 4/1, 4/3, 4/4, 4/5, 4/6, 5/1, 5/2, 5/3, 5/6).

Der Bereich Hindenburgstraße 2 und 4 ist mit einer ehemaligen Hofstelle bebaut, die zu zwei Mehrfamilienhäusern umgebaut worden ist. Diese Gebäude sollen bestehen bleiben. Die rückwärtigen Grundstücksflächen werden als Gartenland genutzt, die nunmehr für eine Wohnbebauung genutzt werden sollen.

Das Grundstück Nr. 6 ist mit einer ehemaligen Tankstelle bebaut, die derzeit durch einen Gebrauchtwagenhändler genutzt wird. Dieses Gebäude soll abgerissen werden und durch eine neue Bebauung eine neue Nutzung erhalten.

Das Plangebiet ist im Norden von einer dreigeschossigen Bebauung eines Altenheimes, im Osten von der öffentlichen Parkanlage im Verlauf der Ihle mit Teich und Kleingartenanlage, im Süden von der Bahntrasse Bremen-Burg / Bremen-Vegesack und im Westen von gemischt genutzter Bebauung umgeben.

Das Gebiet ist über die Hindenburgstraße an das örtliche Straßennetz angebunden.

Geltendes Planungsrecht

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für den nördlichen Bereich des Plangebietes gemischte Baufläche dar. Der südliche Bereich ist als öffentliche Grünfläche dargestellt. Die geplante Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes entspricht hier nicht den Darstellungen des FNP. Der Grund für die zum Bahndamm hin gelegene öffentliche Grünanlage war bislang das mögliche Erfordernis einer umfangreichen Hochwasserschutzzone entlang der Ihle. Dies ist nach neuen, wasserwirtschaftlichen Berechnungen und Konzepten nicht mehr in dieser früheren großen Form notwendig und insoweit können hier für die Fläche veränderte Planungsziele diskutiert werden.

Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und des Verfahrens nach § 13a BauGB wird durch die Planung die städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt und der FNP kann gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Das Plangebiet ist in dem seit dem 03.11.1977 rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 382A im nördlichen Bereich als Mischgebiet und im südlichen Bereich als öffentliche Grünanlage festgesetzt. Nachrichtlich sind überwiegende Teile des Plangebietes als Überschwemmungsgebiet vermerkt. Diese Übernahme erfolgte auf Grundlage einer Verordnung aus dem Jahr 1962, die jedoch 2007 aufgehoben wurde.

Planungsziele

Das Plangebiet ist aufgrund seiner zentralen Lage im Kern von Lesum für den Wohnungsbau gut geeignet. Durch die Inanspruchnahme der rückwärtigen, bislang überwiegend als Gartenland genutzten Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden, soll der hohen Nachfrage nach Wohnraum im Zentrum von Lesum entsprochen werden. Eine entsprechende Ausweisung folgt den Zielen der Innenentwicklung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird deshalb den aktuellen Erfordernissen der Stadtentwicklung in Bremen Rechnung getragen.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt:

  • Entwicklung einer Wohnbebauung in rückwärtiger Lage der Hindenburgstraße und Berücksichtigung der Wohnbau-Versorgungsziele
  • Beseitigung eines städtebaulichen Missstands (ehem. Tankstelle) in zentraler Lage und Umsetzung von Wohnungsbau, ggf. auch / in Verbindung mit einer Kita, Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange (Hochwasserschutzbereich) im Verlauf der Ihle mit Übernahme und Sicherung einer notwendigen Grabenstruktur entlang dem südlichen Plangebietsrand durch den bremischen Deichverband.

Die Planaufstellung ist erforderlich, um eine Wohnbauentwicklung auf den derzeit als Grünflächen festgesetzten Bereichen zu ermöglichen und um das Vorkaufsrecht für eine erforderliche Fläche für die Wasserwirtschaft (Graben) auszuüben.

Einwohnerversammlung vom 01.09.2020

Präsentation des Bauamtes zum Bebauungsplanentwurf (pdf, 2.1 MB)
Protokoll der Einwohnerversammlung (pdf, 129.2 KB)

Beschluss des Beirates als Träger öffentlicher Belange vom 22.09.2020

Beschlüsse des Beirates vom 22.09.2020 (pdf, 591.3 KB)

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 08.02.-22.03.2021

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1278 (Bearbeitungsstand: 23.11.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 8. Februar 2021 bis 22. März 2021 über das Internet unter https://www.bauleitplan.bremen.de/ online abgerufen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung im Ortsamt Burglesum (Telefon 361-7110, E-Mail: office@oaburglesum.bremen.de) und im Bauamt Bremen-Nord (Telefon 361-18666, E-Mail: bauleitplanung@bbn.bremen.de) in dem genannten Zeitraum einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de abgegebenen werden es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.